Allgemeine Geschäftsbedingungen der I-A-S Schweiz GmbH
1. Vertragsgegenstand
Die I-A-S Schweiz GmbH verkauft dem Kunden die angebotenen spezifizierten Waren und Dienstleistungen zu den nachstehend aufgeführten Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB).
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der I-A-S Schweiz GmbH, kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch die I-A-S Schweiz GmbH. Der Auftrag des Kunden erfolgt per schriftlicher Bestellung (per Post oder per E-Mail). Die I-A-S Schweiz GmbH nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden per E-Mail eine Auftragsbestätigung übermittelt.
3. Produktangebot
Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Nebenabreden und mündliche Absprachen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie in Angeboten / Auftragsbestätigungen unmissverständlich beschrieben sind. Vor Produktionsbeginn erhalten Sie eine Zeichnung zur Genehmigung, die nach Zustimmung verbindlich ist, spätere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
4. Preisgültigkeit
Sofern nicht für einzelne Sachverhalte ausdrücklich eine Bindung erklärt wird, sind alle Angebote freibleibend, vorläufig und unverbindlich im Sinne einer reinen Preisinformation und können so nicht angenommen werden. Vor allem Preis, Mengen- und Terminangaben bedürfen noch weiterer technischer und kaufmännischer Klärung. Angebote sind freibleibend bis zu 8 Wochen nach Angebotsabgabe gültig. In jedem Fall kommt ein verbindlicher Vertrag erst mit unserer schriftlichen Bestätigung zu Stande.
5. Zahlungsbedingungen
Transport- und Verpackungskosten werden, wenn nicht anders vereinbart, gesondert berechnet. Bei Bestellungen unter Euro 500,- wird ein Kleinmengenzuschlag von Euro 50,- erhoben. Die Zahlung hat grundsätzlich, wenn nicht anders vereinbart, netto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Die I-A-S Schweiz GmbH behält sich das Recht vor, Neukunden und bestehende Kunden per Vorkasse zu beliefern. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftigen Forderungen gegen die I-A-S GmbH möglich. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht, das zudem auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruhen muss. Für den Fall des Zahlungsverzuges gilt der Ersatz aller Kosten, Spesen und Barauslagen, die uns durch die zweckentsprechende Verfolgung unserer Ansprüche entstehen, als vereinbart und verpflichten Sie diesbezüglich zum Ersatz. Zu diesen Kosten und Aufwendungen zählen insbesondere auch die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines Inkassoinstitutes oder Anwaltsbüros.
6. Lieferbedingungen
Soweit auf Lager, werden die Produkte sofort an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Andernfalls erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Die Lieferung der Ware erfolgt (ab Laderampe) auf Kosten und Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die Schadensregulierung erfolgt bei äußerlich sichtbarer Beschädigung der bestellten Ware nur gegen eine Bescheinigung des jeweiligen Frachtführers. Größere Pakete, Sendungen über 30 kg und gesamte Anlagen werden per Spedition oder Frächter versandt und nach Aufwand berechnet.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen in unserem Eigentum. Auch wenn die gelieferte Ware vor Beendigung des Eigentumsvorbehaltes, somit vor Eigentumsübergang an den Käufer/Besteller, vom Käufer/Besteller oder über dessen Auftrag von Dritten be - oder verarbeitet, mit einer oder mehreren Sachen vermischt oder verbunden wird, geht unser Eigentum an der gelieferten Ware nicht unter. In diesem Fall sind wir Miteigentümer der neuen oder verbundenen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen oder verbundenen Sache. Der Käufer/Besteller tritt seine sämtlichen Forderungen und sonstigen Rechte aus einer allfälligen Weiterveräußerung aus einer Vermietung oder Verpachtung sowie aus Leasinggeschäften schon jetzt an uns ab, selbst wenn die gelieferte Ware zuvor mit anderen Sachen verbunden oder verarbeitet worden ist; der Käufer/Besteller ist verpflichtet, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern anzubringen. Des Weiteren ist der Käufer /Besteller verpflichtet, bei einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, worunter auch eine Vermietung, Verpachtung oder ein Leasinggeschäft zu verstehen ist, auf den Umstand der Forderungsabtretung bereits in seinem Lieferschein, spätestens aber in seiner Rechnung dahingehend hinzuweisen, dass eine Bezahlung der Forderungen des Drittkäufers an den Käufer/Besteller mit schuldbefreiender Wirkung nur an uns erfolgen kann. Wird der Liefergegenstand gemeinsam mit anderen Sachen ohne oder nach Verbindung oder Verarbeitung veräußert oder zum Gebrauch überlassen, so gilt die Abtretung nur in Höhe des uns geschuldeten Kaufpreises. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind damit nicht ausgeschlossen. Der Käufer/Besteller ist überhaupt zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Bedingung befugt, dass er gleichzeitig mit der Veräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt und die Zession in seinen Geschäftsbüchern anmerkt.
8. Rückgaberecht
Material und Produktrückgaben bedürfen unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung und erfolgen auf Kosten und Gefahr des Rücksenders. Die retournierte Ware ist unbeschädigt, funktionsfähig und vollständig und in einwandfreier Verpackung mit Lieferschein/Retourenschein zurückzuschicken. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung. Sonderanfertigungen, Nichtlagerware und Materialzuschnitte können nicht zurückgenommen werden und sind vom Rückgaberecht generell ausgeschlossen. Gutschriften können generell und ausnahmslos nicht in bar oder als Rückzahlung eingelöst werden.
9. Gewährleistung und Haftung
Wir gewährleisten einwandfreie und den Auftragsnormen entsprechende Beschaffenheit der Produkte. Wir verpflichten uns, innerhalb der Gewährleistungspflicht von 24 Monaten nach Lieferung, alle Teile die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin unentgeltlich auszuwechseln oder zu verbessern. Mängelrügen sind bei offenen Mängeln unmittelbar bei Produkterhalt, bei verdeckten Mängeln unverzüglich bei Bekanntwerden, in diesem Falle jedoch bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen, spätestens vier Wochen nach Lieferung, zu erheben. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort auf Mängel zu überprüfen. Bei berechtigter unverzüglicher Mängelrüge nehmen wir im Einvernehmen mit dem Kunden mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle Ersatz. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass wir berechtigt sind nachzubessern. Zu diesem Zweck ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Bei allfälligen Ersatzvornahmen haften wir nur bis zur Höhe der Eigenkosten. Überhaupt haften wir bei Verletzung von vertraglichen, vorvertraglich oder außervertraglichen Verpflichtungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nie, auch nicht für einen allfällig entgangenen Gewinn. Von dieser Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung für fehlerhafte Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung, soweit wir überhaupt nach diesem Gesetz haften. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter, nicht von uns ausgeführter Bau- und Montagearbeiten sowie infolge anderer von uns nicht zu vertretenden Gründe. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen. Bei Zukaufteilen gelten die vom Hersteller gültigen Gewährleistungszeiten. Beweispflichtig für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Käufer/Besteller. Bei Mängelrügen hat uns der Kunde unverzüglich Gelegenheit zu geben, uns von den behaupteten Mängeln zu überzeugen, insbesondere über unser Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung zu stellen, damit eine Überprüfung vorgenommen werden kann. Die Information und Beratung durch uns in jeder Art, auch in Form von zur Erprobung gestellten empfohlenen Waren oder Stellungnahmen zu Anfragen, ist für uns unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung auf die Eignung für die beabsichtigten Zwecke.
10. Geistiges Eigentum
Die I-A-S GmbH behält sich Eigentums- und Urheberrechte für jedes Design, jeden Text, jede Grafik auf ihren Produkten vor. Dasselbe gilt für Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von der I-A-S GmbH.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem gegenseitigen Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Handelsgericht St.Gallen. Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung des schweizerischen Rechts; dies insbesondere für sämtliche sich mittelbar oder unmittelbar aus dem gegenseitigen Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sowie auch für sämtliche ihrer gegenseitigen Rechtsbeziehungen. Rück- und Weiterverweisungen auf andere Rechtsordnungen sind ausgeschlossen.
12. Höhere Gewalt
Ereignisse, die sich außerhalb unseres Einflussbereiches befinden, entbinden uns auf die Dauer der Behinderung von der Erfüllung aller eingegangener Verpflichtungen. Insbesondere gelten hier auch außergewöhnliche Preissteigerungen und Lieferverzögerungen/Verfügbarkeit auf Grund von Kriegsausbruch oder auch ähnlichen Szenarien.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so bleiben sämtliche übrigen Punkte dieser Verkaufsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regel tritt die hier für vorgesehene gesetzliche Regelung. In deren Ermangelung ist die hierdurch entstandene Lücke durch ergänzende Vertragsauslegung bzw. Analogie zu schließen. Ein Abgehen dieser Vertragsbedingungen kann nur schriftlich erfolgen. Auch das Abgehen von dieser Formerfordernis ist an die Schriftform gebunden.